Auf unseren Kongress-Rechnungen weisen wir von WebSite Clinic GmbH, dem Organisator, eine Verpflegungspauschale von CHF 100.00 aus. Warum? Kostet das "Essen" so viel?
Die Komplexität liegt bei der Abrechnung von Kongressen gegenüber der MWST. Kongresse als solches sind nicht MWST pflichtig. Die Verpflegung während dem entsprechenden Event jedoch schon. Um mit der MWST keine Probleme zu erhalten, weisen wir einen Betrag von CHF 100.00/Tag aus. Dieser mag zwar zu hoch sein, doch stellen wir damit sicher, dass bei einer allfälligen MWST Revision, keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wer bezahlt jetzt also eigentlich zu viel? Sie als Kunde, der die MWST zurückfordern kann, bezahlen genau den Teil, welchen Sie wieder einfordern können. Wir als Veranstalter, bezahlen diese 7.60 an die MWST und können diese nicht entsprechend abziehen. Heisst wir bezahlen damit zu viel.
Die genaue Ausweisung der MWST-Betrages bei der Rechnungsstellung ist nicht möglich, da die Verpflegungspreise meistens von der Teilnehmerzahl abhängig sind und wir nicht vorab wissen können, wie viele Teilnehmer wir an einem Event begrüssen dürfen.
Natürlich ist mir klar, dass Spesenreglemente für Mitarbeiter einen Tagessatz für Verpflegung in dieser Grössenordnung nicht zu lassen. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis.